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   BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55   

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BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55 (https://dejure.org/1956,5599)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1956 - IV ZR 236/55 (https://dejure.org/1956,5599)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1956 - IV ZR 236/55 (https://dejure.org/1956,5599)
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  • RG, 17.11.1919 - VI 270/19

    1. Ist, wenn im Urkundenprozeß eine Forderung aus einer Bürgschaft erhoben wird,

    Auszug aus BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55
    Die beweisführende Partei kann zwar im Urkundenprozeß den Beweis nicht in der Weise erbringen, daß sie außergerichtlich schriftliche Erklärungen von Zeugen erhebt und diese Zeugnisse vorlegt; das wäre ein gesetzeswidriger Ersatz für den nicht zugelassenen Zeugenbeweis (RGZ 97, 162).
  • RG, 20.05.1935 - VI 43/35

    1. Ist die selbstschuldnerische Bürgschaft von der Hauptschuld unabhängig? 2.

    Auszug aus BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55
    Ausweislich der Bürgschaftsurkunde vom 24. März 1950 ist jedoch der Forderungsübergang - zulässigerweise (vgl. RGZ 148, 65 [66]) - besonders geregelt worden.
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