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BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 17.11.1919 - VI 270/19
1. Ist, wenn im Urkundenprozeß eine Forderung aus einer Bürgschaft erhoben wird, …
Auszug aus BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55
Die beweisführende Partei kann zwar im Urkundenprozeß den Beweis nicht in der Weise erbringen, daß sie außergerichtlich schriftliche Erklärungen von Zeugen erhebt und diese Zeugnisse vorlegt; das wäre ein gesetzeswidriger Ersatz für den nicht zugelassenen Zeugenbeweis (RGZ 97, 162). - RG, 20.05.1935 - VI 43/35
1. Ist die selbstschuldnerische Bürgschaft von der Hauptschuld unabhängig? 2. …
Auszug aus BGH, 07.01.1956 - IV ZR 236/55
Ausweislich der Bürgschaftsurkunde vom 24. März 1950 ist jedoch der Forderungsübergang - zulässigerweise (vgl. RGZ 148, 65 [66]) - besonders geregelt worden.